Finanz- & Lohnbuchhaltung
Wir übernehmen gerne Ihre lfd. Finanzbuchhaltung, sowie die Erstellung von lfd. Lohnabrechnungen.
Wir sind seit dem 01.11.2023 Teil der DATAC Gruppe
Im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes § 6 Nr. 4. Ausnahmen und Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind